AUSBILDUNG

Bewerbungen junger Menschen auf einen Ausbildungsplatz zum Gebäudereiniger sind uns jederzeit willkommen.

Ausbildungsinhalte
Der Beruf des Gebäudereinigers ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Grundlagen für die duale Ausbildung sind die Verordnung über die Berufsausbildung zum/r Gebäudereiniger/in vom 21. April 1999 und der Rahmenplan für den Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/in. Weitere allgemeine rechtliche Bestimmungen zur Ausbildung sind im Berufsbildungsgesetz enthalten. Über den gesamten Ausbildungszeitraum erwirbt der Auszubildende Kenntnisse im Berufsbildungsrecht, zu Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes sowie zu Sicherheit, Gesundheits- und Arbeitsschutz.

1. Ausbildungsjahr

Das erste Ausbildungsjahr enthält unter anderem die Ausbildungsinhalte

  • Prüfung, Lagerung, Auswahl und Vorbereitung von Oberflächenbehandlungsmitteln,
  • Ausführung manueller Reinigungs- und Pflegearbeiten an verschiedenen Oberflächen,
  • Ausführung von Gebäudeinnenreinigungsarbeiten
  • Anfertigen und Anwenden von Skizzen, Zeichnungen und Plänen
2. Ausbildungsjahr

Im zweiten Ausbildungsjahr lernt der Auszubildende unter anderem:

  • nach welchen Kriterien Geräte, Maschinen und Zubehörteile ausgewählt werden, wie man sie einsetzt und pflegt,
  • wie Verschmutzungen und Veränderungen von Oberflächen beurteilt und behandelt werden,
  • welche Reinigungsarten es für textile Raumausstattungen, Licht- und Wetterschutzanlagen und Glas gibt,
  • wie Arbeitsschritte festgelegt, Arbeitsmittel eingesetzt und Sicherungsmaßnahmen geplant werden
3. Ausbildungsjahr

Im dritten Ausbildungsjahr geht es unter anderem darum,

  • was bei der Entsorgung zu beachten ist,
  • welche Maßnahmen zu Explosionsschutz es gibt,
  • wie die Betriebssicherheit insbesondere beim Einsatz von Fassadenbefahranlagen und Hubarbeitsbühnen beurteilt und veranlasst wird,
  • worauf es bei Reinigungsarbeiten in Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Krankenhäusern zu achten gilt,
  • wie Verkehrseinrichtungen, Lichtquellen und Absperrungen aufgestellt werden, wie Verkehrseinrichtungen gereinigt und Pflegemaßnahmen durchgeführt werden,
  • wie Industriereinigungsarbeiten durchführt werden,
  • was bei der Schädlingsbekämpfung und Maßnahmen zur Hygiene zu beachten ist,
  • wie man die ausgeführten Arbeiten prüft.

 

Am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit steht die Gesellenprüfung vor einem Gesellenprüfungsausschuss. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnungsverbandes.